valueminds
valueminds
d / e

imprint

Konzept und Gestaltung: Monica Schade, Michael Schade,
Unterstützung Programmierung: nullhochnull, Erik Thuro
Content Management System: redaxo
© valueminds 2013
Verantwortlich für diese Website gemäß § 5 tmg ist:
Monica Schade, Michael Schade
 

valueminds
Heinrich-Hertz-Straße 9
d-72622 Nuertingen

t +49 7022 50 350 10
f +49 7022 50 350 25
mhs@valueminds.com

Social Networks:
Linked in
Xing
Facebook

ust-idnr.: 97212/71573
 
Mit Urteil vom 12. 05. 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung
eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten ist. Dies kann, so
das Landgericht, nur durch eine ausdrückliche Distanzierung von diesen Inhalten verhindert werden.
Wir haben auf dieser Internetseite Links zu anderen Seiten angelegt. Für alle diese Verweise gilt:
Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten
Seiten haben und distanzieren uns deshalb ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten
und machen uns diese auch nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Seite angezeigten
Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen valueminds, 07/2013

1. Allgemeines - Geltungsbereich


1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Vereinbarungen über Leistungen gegenüber unseren Vertragspartner. Entgegenstehende
oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners
erkennen wir ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an. Gegenbestätigungen des Vertrags-
partners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Vertragspartner.

1.4 Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen sowie die teilweise oder gesamte Aufhebung von
Verträgen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftform-
erfordernisses.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der designaffairs GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung durch Geschäftsführer valueminds.

2.2 An den von valueminds erstellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und sonstigen
Unterlagen (Analysedaten, Designgut, Logos) stehen valueminds die Eigentums und Urherberrechte zu.
Diese werden nicht übertragen und dürfen Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht
zugänglich gemacht werden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.


2.3 Angestellte und freischaffende Partner sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Kostenvoranschlag und Aufwandsschätzung


3.1 Wurde ein Kostenvoranschlag oder eine Aufwandsschätzung gegenüber dem Vertragspartner
abgegeben, und zeichnet sich während der Auftragsabwicklung ab, dass der Kostenvoranschlag oder die
Aufwandsschätzung um mehr als 5% überschritten wird, so ist valueminds verpflichtet, dies unverzüglich
anzuzeigen.

3.2 Kündigt der Vertragspartner den Auftrag nach Erhalt dieser Mitteilung, so steht valueminds die bis
dahin angefallene anteilige Vergütung entsprechend den bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten
Leistungen zu.

4. Vergütung

4.1 Angebotspreise gelten 30 Tage ab Erstellung und Zugang.
4.2 Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten
u.a. Aufwendungen, die auf Wunsch des Vertragspartners oder etwaiger Änderungen angebracht werden
und die sich auf bereits freigegebene Leistungen beziehen.


4.3 Übersteigt der tatsächliche den geschätzten Aufwand in den Einzelaufträgen um mehr als 5% und kündigt der
Vertragspartner den Auftrag nach Anzeige der Überschreitung gemäß Ziffern 11.1, 11.2 oder 11.4, so hat die
valueminds entsprechend den bereits erbrachten Arbeiten mindestens Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
zuzüglich 5%.


4.4 Reduziert sich der Gesamtumfang der  zu erbringenden Leistungen durch einen Umstand, den der Vertrags-
partner zu vertreten hat, ist valueminds berechtigt, den festgelegten Tagessatz angemessen anzuheben. Dies nach
Absprache und maximal um 10%.


5. Leistung


5.1 Verbindliche vertragliche Ausführungsfristen bedürfen der Schriftform.


5.2 Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb
der Einflussmöglichkeiten von valueminds liegen, und welche die Leistung vorübergehend erschweren
oder  unmöglich machen – hat valueminds nicht zu vertreten. Sie berechtigen, die Leistung um die Dauer
der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu reterminieren.Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei Unterauftragnehmern oder Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Derartige Umstände
wird valueminds dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis mitteilen.


5.3 Falls die Verzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich die Fertigstellungsfrist, oder wird valueminds von ihren Verpflicht-
ungen frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche erheben.


5.4 Die .berprüfung der rechtlichen Zulässigkeit vertraglich erbrachten Leistungen sowie von Seiten des
Vertragspartners oder Dritten gestellten Leistungen, Produkten oder Aussagen (insbes. im Hinblick auf das unlautere
Wettbewerbsrecht oder gewerbliche Schutzrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken etc.)
wird grundsätzlich nicht geschuldet. Beauftragt der Vertragspartner valueminds  mit solch einer Überprüfung
und Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.),
sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.


5.5 Erkennt valueminds im Laufe der Durchführung des Vertrages, dass die vereinbarten Leistungen
offensichtlich nicht den vom Vertragspartner gewünschten Erfolg haben werden, wenn nicht
zusätzliche Leistungen erbracht werden, so wird dies dem Vertragspartner unverzüglich mitgeteilt.


5.6 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Vertragspartners voraus.


5.7 Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet alle zur Leistungserbringung notwendigen
Angaben, Arbeiten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


5.8 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Arbeiten und Unterlagen,
die der Vertragspartner im Rahmen seiner Verpflichtungen und Obliegenheiten zu erfüllen hat,
rechtzeitig vor Auftragsdurchführung zugehen.

5.9 Der Vertragspartner nimmt die für ihn erstellten Ergebnisse schriftlich und nach Präsentation
unverzüglich ab, nachdem die Fertigstellung erklärt ist. valueminds wird wird Mängel, die bei
der Abnahme festgestellt werden, innerhalb angemessener Frist unentgeltlich beseitigen. Unterlässt
der Vertragspartner die Abnahme wegen eines anderen als eines erheblichen Mangels, so gelten
die entsprechenden Ergebnisse 4 Wochen nach Zugang als vom Vertragspartner abgenommen.


5.10 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist valueminds berechtigt, Ersatz des
entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über.


6. Nutzungsrechte


6.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas abweichend vereinbart ist, erhält der Vertragspartner nach
vollständiger Zahlung der Vergütung an den vertraglich erbrachten Leistungen für den vereinbarten
Vertragszweck nicht-ausschließliches, zeitlich und  räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht.


6.2 Die im Rahmen des Vertrags erstellten und übergebenen Ergebnisse und sonstigen Unterlagen
sind urheberrechtlich geschützt. Soweit sich aus dem Vertragszweck nicht etwas anderes ergibt,
ist der Vertragspartner nicht berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von valueminds
diese Unterlagen zu ändern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu bearbeiten.


6.4 valueminds bleibt, sofern nichts anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, zur
Mitbenutzung und zur sonstigen Verwendung der aus ihren für den Vertragspartner erbrachten
Leistungen hervorgegangenen Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Techniken und zu Weiter-
entwicklungen berechtigt, die bei der Durchführung des Vertrages verwandt oder entwickelt
wurden.


6.5 Sollten in den Auftragsergebnissen schutzfähige Erfindungen oder Gedanken enthalten sein,
steht es valueminds frei, hierauf nach freiem Ermessen Schutzrechte anzumelden, diese weiter zu
verfolgen oder fallen zu lassen.


7. Gewährleistung


7.1 Die Gewährleistungspflicht von valueminds beschränkt sich auf Nachbesserung. Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so kann der Vertragspartner Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) verlangen.


7.2 Werden Betriebs-, Wartungs-, oder sonstige Anweisungen vom Vertragspartner nicht befolgt,
oder werden von ihm Änderungen daran vorgenommen, so entfällt jede hieraus resultierende
Gewährleistung.


7.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen
und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen ermöglichen,
oder eine Beseitigung der Mängel erleichtern oder beschleunigen.


7.5 Gew.hrleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht
abtretbar.

8. Zahlungsbedingungen


8.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 21 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar. Skontoabzüge des Vertragspartners sind ausgeschlossen.


8.2 valueminds ist berechtigt, dem Vertragspartner nach der Auftragserteilung einen Abschlag
in Höhe von 30% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen; Ferner auch, angemessene
Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.


8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn valueminds über den Betrag verfügen kann.


8.4 Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist valueminds berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an gesetzliche Zinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig.

8.5 Falls Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn der Vertragspartner seine
Zahlungen einstellt, ist valueminds berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung in Höhe
der Restschuld zu verlangen.


8.6 valueminds ist nicht verpflichtet, in ihren Rechnungen die geleistete Arbeitszeit und die zu
erstattenden Auslagen nachzuweisen.Auf Wunsch kann der Vertragspartner die Nachweise
einsehen.


9. Haftungsbeschränkung


9.1 Für etwaige Schäden haftet valueminds für sich und für ihre Erfüllungs- oder Verrichtungs-
gehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur, falls
die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht)
schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, oder der Schaden auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


9.2 Zu den ausgeschlossenen Ansprüchen zählen auch Mängel und Schäden an Produktionsmitteln
und Produkten des Vertragspartners, die in die Leistungen von valueminds eingeflossen sind,
etwa durch die Berücksichtigung von Ideen, Vorschlägen oder Konzepten oder äußerer Formgebung
und Gestaltung durch den Vertragspartner sowie Mängel und Schäden, die Folge der Nutzung
solcher Produkte des Vertragspartners sind.


9.3 Der Vertragspartner wird valueminds von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die erhoben
werden und ihre Ursache in der  Nutzung der Produkte des Auftraggebers haben, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

9.4 Die Haftung für und aus der Ausführung eines Auftrags ist jeweils auf den Auftragswert
beschränkt.


10. Einschaltung von Dienstleistern und Erfüllungsgehilfen valueminds ist berechtigt,
Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten vertraglich
geschuldeten Leistung zu beauftragen.


11. Kündigung


11.1 Jeder Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Vor einer
solchen Kündigung werden die Vertragspartner einander jedoch, soweit ihnen dies zugemutet
werden kann, angemessen Gelegenheit geben, den Kündigungsgrund zu beseitigen.


11.2 Wird der Vertrag aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund gekündigt oder
kündigt der Vertragspartner aus einem von keiner der Parteien zu vertretenden Grund, so
erhält valueminds die vereinbarte Vergütung. Das Gleiche gilt, wenn die Leistung infolge eines
nicht zu vertretenden Grundes unmöglich geworden ist.


11.3 Hat valueminds die kündigung zu vertreten, so besteht nur Anspruch auf die Vergütung
der erbrachten Leistung.


11.4 Wird ein Vertragspartner zahlungsunfähig oder wird ein Insolvenzverfahren über sein
Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so ist der andere Vertragspartner
berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.


12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


12.1 Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.


12.2 Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen  im Sinne des § 38 ZPO ist, ist Nürtingen ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.

valueminds. sharp > innovation brand design